AFP Thüringen
20.10.2011 11:22 von Frau Elding
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Thüringen – Wie geht es weiter?
TAB, TMLFUN und TBV hatten am 14.07.2011 zu einem „Meeting“ eingeladen. Dabei wurden Fragen und Probleme zu den Anträgen 2011 und zum Antragsverfahren 2012 diskutiert. Nachfolgend einige erste Informationen:
Abschluss Auswahlverfahren 2011
Nachdem für 2011 mehr Mittel zur Verfügung stehen, können nunmehr auch noch Betriebe der 3. Gruppe mit einer Bewilligung rechnen. 34 Anträge, die im Auswahlverfahren im Programmteil Milch maximal 6 Punkte bzw. im Programmteil Landwirtschaftliche Urproduktion maximal 4 Punkte erreicht haben, erhalten gegenwärtig Ablehnungsbescheide.
Für alle ausgewählten Betriebe gilt es, die nachgeforderten Antragsunterlagen termingerecht (vielfach wurde der Termin 22.07.2011 gesetzt) und vollständig nachzuliefern, um weitere Verzögerungen im Bewilligungsverfahren zu vermeiden. Abgeschlossene Projekte möglichst zügig abrechnen. Letzter Termin für Abrufanträge 2011 bleibt der 30.10.2011. Umbewilligungsanträge aus bereits bewilligten Förderanträgen 2010 und früher werden grundsätzlich nicht mehr positiv beschieden.
Auswahlverfahren 2012 – Jetzt mit der Vorbereitung beginnen
Es ist nicht davon auszugehen, dass das Antragsverfahren „entschlackt“ wird.
Anträge können laufend eingereicht werden. Der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung und die Unterlagen werden auch einer ersten Sichtung unterzogen. Im Ergebnis der Sichtung kann es bereits zur Nachforderung von Unterlagen bzw. anderen Hinweisen kommen. Auch für das Auswahlverfahren 2012 wird es einen Antragsstichtag geben. Dieser wurde zwischenzeitlich auf den 31.12.2011 festgelegt.
Es wird auch an einer weiteren Anpassung der Auswahlkriterien gearbeitet. Die Auswahlkriterien für das Auswahlverfahren 2012 liegen zwischenzeitlich vor und können auf der Internetseite der TAB eingesehen werden.
Mit den Anträgen 2012 können Investitionen in den Jahresscheiben 2012, 2013 und 2014 geplant werden. Alle Maßnahmen müssen mit einer Kostenschätzung bzw. grundsätzlich drei Angeboten untersetzt werden. Photovoltaikanlagen werden nicht wieder in die Förderung aufgenommen.
Die Anträge müssen für Betriebe mit Jahresabschluss 31.12. auf der Basis der BMELV-Jahresabschlüsse 2010, 2009 und 2008 vorbereitet werden. D. h., die BMELV-JAB 2010 müssen jetzt zügig aufgestellt werden.
Tautenhain, 19.10.2011