Cross Compliance - Beratung und Training
Grundanforderungen an die Betriebsführung
Richtlinien und Verordnungen auf EU-Ebene, die für Cross Compliance relevant sind:
- Verordnung über die Grundsätze der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
Umwelt:
- Vogelschutzrichtlinie
- Richtlinie zum Schutz des Grundwassers
- Klärschlammrichtlinie
- Nitratrichtlinie
- Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
Kennzeichnung und Registrierung von Tieren:
- Richtlinie über die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren
- Verordnung mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung im Hinblick auf Ohrmarken, Bestandsregister und Pässe im Rahmen des Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern
- Verordnung zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen
- Verordnung zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen
Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze:
- Tierseuchenbekämpfungsrichtlinie
- Pflanzenschutzrichtlinie
- Lebensmittelrecht/ Lebensmittelsicherheit
- Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern
- Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen
- Richtlinie über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
Fallbeispiel: Sanktionen
- Verstoß Düngeverordnung im 1. Jahr = 3% Kürzung der Direktzahlungen
- Verstoß Düngeverordnung im 2. Jahr = 3% x 3 = 9% Kürzung
- Verstoß Düngeverordnung im 3. Jahr = 9% x 3 = 27% Kürzung (gemäß gesetzlicher Grundlage wird die Kürzung der Direktzahlungen auf 15% gekappt)
- Bei erneutem Verstoß danach z. B. = 27% x 3 = 81% Kürzung der Direktzahlungen
- Bei vorsätzlichen Verstößen = Kürzung der Direktzahlungen um 20% im Regelfall oder entsprechende Einzelfallentscheidung zwischen 15 % und 100%
Beispiele: Cross-Compliance-konträr



Beispiele: Cross-Compliance-konform



Unser Leistungsangebot auf dem Gebiet Cross Compliance
Assistenz für die Geschäftsführung / Betriebsleiter durch:
- Allgemeine Beratung / Erstellung von Checklisten (Cross Check) zur Eigenkontrolle und Erstellung der kontrollfähigen Eigennachweisführung anhand des IAK-Managementsystems
- Erarbeitung von betrieblichen Lösungsansätzen zur Einhaltung von Cross Compliance
- Übergabe/ Einweisung in das Cross-Compliance-Handbuch
Unser Managementsystem ist auf die spezifischen gesetzlichen Regelungen der ostdeutschen Länder angepasst.
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