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Cross-Compliance

Cross-Compliance (CC) beinhaltet die Verpflichtung der Empfänger von Direktzahlungen zur Einhaltung bestimmter Standards (EU und national). Die CC-Vorschriften wurden in den Jahren 2005 bis 2007 in drei Etappen eingeführt und umfassten ursprünglich insgesamt 19 Richtlinien. Von diesen sind heute noch 15 Richtlinien CC-relevant.

Verstöße gegen die Einhaltung der CC werden mit Abzügen bei den EU-Direktzahlungen und den Agrarumweltprogrammen der Länder sanktioniert.

Die Höhe der Sanktion hängt ab von:

  • der Häufigkeit (Anzahl der Verstöße)
  • der Dauer (einmalig oder Wiederholung)
  • dem Ausmaß (Fahrlässigkeit oder Vorsatz)
  • der Schwere (Auswirkung des Verstoßes)

Die IAK Agrar Consulting GmbH ist annerkannter CC-Berater und berät auf der Grundlage eines geprüften CC-Managementsystems:

  • allgemeine Beratung und Schulung zu den CC-Richtlinien und aktuellen Entwicklungen
  • "Betriebs-Checks" zur Überprüfung der Einhaltung der CC inklusive Ergebnisprotokoll und Maßnahmeplan
  • Erstellung betriebsindividueller Checklisten zur regelmäßigen Eigenprüfung
  • Erstellung einer kontrollfähigen Eigennachweisführung
  • Prüfung von Sanktionsbescheiden und Unterstützung bei der Erstellung von Widersprüchen

Referenzen

Weitere Referenzen stellen wir auf Anfrage gern zur Verfügung.

Mediathek

Kontrolle ernst nehmen!

PDF: 17.09.2012
Autor: Dr. Frank Wesenberg
Quelle: Bauernzeitung 38/2012
Cross-Compliance