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Erster MKS-Ausbruch in Deutschland seit 1988 bestätigt – Informationen und mögliche Schutzmaßnahmen

Erstmals seit 1988 ist ein Fall von Maul- und Klauenseuche in Deutschland bestätigt worden. Der Ausbruch wurde am 10.01.2025 auf einem Landwirtschaftsbetrieb in Brandenburg nahe der Stadtgrenze zu Berlin bekannt, nachdem drei Wasserbüffel verendet waren. Weitere elf symptomatische Tiere wurden getötet und unschädlich gemacht.

Maul- und Klauenseuche – zentrale Informationen

Bei der Maul- und Klauenseuche (MKS) handelt es sich um eine hochinfektiöse, meldepflichtige Viruserkrankung, die Klauentiere wie Schweine, Schafe, Rinder und Ziegen betrifft. Auch Rot-, Reh- und Dammwild können betroffen sein. MKS führt zu einer lang andauernden Leistungsminderung und Einschränkung der Tiere und verbreitet sich sehr schnell. Erkrankte Tiere leiden in der Regel unter erheblichen Schmerzen. Nicht nur das Aufstehen und Laufen kann zur Qual werden, die Tiere vermeiden wegen Schmerzen im Maulbereich auch das Fressen. Die geringe bzw. fehlende Futteraufnahme schwächt sie zunehmend. So geht die Erkrankung bei Milchkühen unter anderem mit drastischen Leistungsdepressionen einher.

Es gibt keine Behandlungsmöglichkeiten und die Übertragungswege sind vielfältig:

  • Von Tier zu Tier über Sekrete und Exkremente
  • Tiere wie Katzen und Hunde als Zwischenüberträger
  • Durch Aerosole und Tröpfchen, auch über weitere Distanzen in der Luft
  • Flächenübertragung durch Fahrzeuge, tierische Produkte (auch tiefgefroren), kontaminierte Objekte, Kleidung etc.
  • Mensch als Zwischenüberträger

Für den Menschen selbst besteht kein gesundheitliches Risiko. Das Virus ist jedoch sehr widerstandsfähig und kann über längere Zeiträume z.B. auch im Boden überdauern.

Symptome:

  • Fieber
  • Vermehrter Speichelfluss
  • Leistungsdepression
  • Appetitlosigkeit
  • Apathie
  • Gerötete Mundschleimhaut oder etwa nussgroßen Bläschen an der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleischrand sowie an Klauen und Zitzen

Möglichkeiten der Impfung und weitere Schutzmaßnahmen

Bei den in Brandenburg infizierten Wasserbüffeln stellte das Nationale Referenzlabor am FLI MKS-Virus vom Serotyp O fest. Der genaue Ursprung und die Übertragungswege sind jedoch weiterhin unbekannt. Grundsätzlich ist eine Impfung gegen MKS in der EU seit 1991 verboten. Eine Notimpfung ist nur im Seuchenfall bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erlaubt. Für diesen Zweck wurden EU-weit MKS-Antigenbanken eingerichtet, in denen Impfstoffe gegen MKS-Viren gelagert werden. Laut FLI könnte die deutsche MKS-Antigenbank nach Aktivierung durch die Bundesländer einen für den Serotyp passenden Impfstoff innerhalb weniger Tage herstellen. Für MKS ist ein genau abgestimmter Impfstoff wichtig, da Impfstoffe gegen andere Serotypen die Tiere nicht schützen. Zu beachten ist jedoch, dass nur mit der Imfpung allein ein MKS-Ausbruch nicht wirksam bekämpft werden kann.

Deshalb appellieren wir an alle Halter von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu kontrollieren und, wenn nötig, zu verschärfen:

  • Bei Verdacht auf MKS Tierarzt verständigen, um unverzüglich diagnostische Maßnahmen einzuleiten
  • Reduktion des Personen- und Fahrzeugverkehrs auf dem Betriebsgelände auf ein absolutes Minimum
  • Soweit möglich keine Zufahrt für betriebsfremde Fahrzeuge auf das Betriebsgelände
  • Inbetriebnahme von Desinfektionsschleusen in Form von Durchfahrwannen, soweit noch nicht geschehen
  • Aufstellen von Desinfektionswannen bzw. -matten vor den Ställen und Durchsetzung der Nutzungspflicht derselben
  • Bereitstellen betriebseigener Kleidung inklusive Schuhwerk für alle betriebsfremden Personen und Durchsetzung der Pflicht zum Wechsel der Kleidung vor Betreten des Tierbestands
  • Sensibilisierung des betriebseigenen Personals durch intensive Schulung zur Tierseuche (Gefahr, Übertragungswege, Symptome)

Bei Personen (Personal, Dienstleister) mit privaten Klauentierhaltungen ist besondere Vorsicht geboten!

Geeignete Desinfektionsmittel

Informationen hierzu finden Sie in der Richtlinie über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei bestimmten Tierseuchen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Protokoll zur MKS-Maßnahmenplanung

Die aktuelle MKS-Situation stimmt uns sehr besorgt. Oberste Priorität hat für uns, die weitere Ausbreitung zu verhindern und die Tierbestände zu schützen.

Um Sie auch weiterhin trotz der angespannten Situation in vollem Umfang beraten zu können haben wir als IAK Agrar Consulting GmbH in Absprache mit Behörden und Einrichtungen ein Hygienekonzept entwickelt, das wir an die jeweilige Situation anpassen werden. Ihr Berater wird sich vor jedem Betriebsbesuch mit Ihnen in Verbindung setzen und entsprechende Maßnahmen planen. 

Hier finden Sie die Protokollvorlage zur Dokumentation der Maßnahmen bei Besuchen Externer auf Ihrem Betrieb.

16.01.2025
Inland