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Förderung von Beratungsleistungen in Thüringen 2020/21

Beratungsleistungen können angeboten werden zu:

  • Fachlos 1 – CC, GLÖZ: Beratung zu Cross-Compliance und Einhaltung der Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
  • Fachlos 3 – Ausgewählte ELER-Maßnahmen: Beratung zu Investitionsförderung im Landwirtschaftsbetrieb (ILU-Anträge), Verarbeitung/Vermarktung sowie Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten (Diversifizierung); Beratung zu KULAP und ökologischer/biologischer Landbau sowie zur Zusammenarbeit
  • Fachlos 7 – Wirtschaftlichkeit und Ökologie: Beratung im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen der Landwirtschaftsbetriebe
  • Fachlos 10 – Beratung zur Schafhaltung (einschließlich Ziegenhaltung): Beratung zu Produktionstechnik, Wirtschaftsberatung und gesetzlichen Vorschriften in der Schafhaltung
  • Modul 2 – Optimierung des Einsatzes organischer Dünger: Beratung zum Einsatz und der optimalen Verwertung von Wirtschaftsdüngern sowie zur Lagerstättenoptimierung

Die Beratung wird durch die EU unterstützt und kann im Rahmen der im Ausschreibungsverfahren zugeteilten Dienstleistungsverträge bis zu einer Höhe von 1.500 Euro netto je Beratungsauftrag kostenneutral angeboten werden (Stand Juni 2021).

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Frank Wesenberg (Thüringen)
Telefon: +49 36601 902941
E-Mail: f.wesenberg@iakleipzig.de

10.06.2021
Inland