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Investitions- und Zukunftsprogramm des Bundes 2021-2024

Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank ab dem 11.1.2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf vier Jahre befristet (bis 31.12.2024) und jährlich budgetiert. Die Mittel werden nach dem "Windhund-Verfahren" vergeben. Der Zuschuss ist mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert. Das Rentenbank-Darlehen beantragen Sie über eine Hausbank Ihrer Wahl.

Wir empfehlen Ihnen, das Vorhaben rechtzeitig vor Antragstellung mit Ihrer Hausbank zu besprechen.

Antragsberechtigt sind:

  • Landwirtschaftliche Betriebe (Primärproduktion) einschließlich Wein- und Gartenbau
  • Landwirtschaftliche Lohnunternehmen sowie
  • Gewerbliche Maschinenringe

Die Zuwendungsempfänger müssen die Anforderungen an Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen. Zuwendungsempfänger, bei denen Bund und Länder mit mindestens 25% beteiligt sind, sind ausgeschlossen.

Förderfähig sind:

  • Neue Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur Düngerausbringung, mechanischen Unkrautbekämpfung und zum Pflanzenschutz
  • (Mobile) Kleinanlagen zur Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern, Lagerstätten von Wirtschaftsdünger, wenn diese nicht Bestandteil einer Stallbaumaßnahme sind:
    • Gülle-Lagerbehälter mit Abdeckung
    • Erdbecken zur Güllelagerung mit Abdeckung
    • Festmist-Lagerstätten (außer für Geflügelmist)
    • Lagerstätten von Geflügelmist bzw. Geflügeltrockenkot mit Überdachung

Hinweis: Die Positivliste für die förderfähigen Investitionen ist auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu finden und wird regelmäßig erweitert. Nur für die dort aufgeführten Maschinen, Geräte und baulichen Anlagen kann Förderung beantragt werden. Der Hersteller kann die Aufnahme beim BMEL beantragen, sollte das geplante Investitionsvorhaben nicht auf der Positivliste aufgeführt sein.

Wie wird gefördert:

  • Investitionsförderung durch einen Zuschuss in Verbindung mit einem Kredit über die Landwirtschaftliche Rentenbank
  • Zuschuss 40% der Investitionssumme (max. 500.000 Euro) je Zuwendungsempfänger bei landwirtschaftlichen Betrieben im Geltungszeitraum dieser Richtlinie
  • Zuschuss 10% (20% bei Kleinunternehmern) der Investitionssumme (max. 200.000 Euro) je Zuwendungsempfänger bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen im Geltungszeitraum dieser Richtlinie
  • Darlehensanteil des landwirtschaftlichen Unternehmens mindestens 60% der förderfähigen Investition
  • Mindestinvestitionsvolumen 10.000 Euro

Antragstellung:

  • Zuschuss-Antrag online auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank (ab 11.01.2021 verfügbar)
  • Übergabe des ausgedruckten und unterschriebenen Antrages an die Hausbank
  • Weiterleitung des Zuschuss-Antrages durch die Hausbank zusammen mit dem Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen für das Investitionsprogramm Landwirtschaft an die Landwirtschaftliche Rentenbank
  • Beginn des Vorhabens erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
  • Förderfähige Investitionskosten enthalten auch die Baunebenkosten (10%, max. 10.000 Euro)
  • Vorlage von drei vergleichbaren Angeboten, bei Investitionen über 100.000 Euro ist ein nationales Vergabeverfahren notwendig

Hinweis: Auf begründeten Antrag (Abschnitt im Antragsformular enthalten) ist ein Verzicht auf das nationale Vergabeverfahren möglich.

Diese Förderung hat Auswirkungen auf die Agrarinvestitionsförderungsprogramme der Länder (AFP), da die im Bundesprogramm integrierten Fördergegenstände dann nicht mehr über das AFP förderfähig sind.

Bei der Beantragung Ihrer Investitionen unterstützen wir Sie gern:

Dr. Martin Schneider
Telefon: +49 34297 714-41
E-Mail: m.schneider@iakleipzig.de

Marion Rothe
Telefon: +49 34297 714-48
E-Mail: m.rothe@iakleipzig.de

Dr. Frank Wesenberg (Thüringen)
Telefon: +49 36601 902941
E-Mail: f.wesenberg@iakleipzig.de

07.01.2021
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