Generationswechsel und Vermögenssicherung
Generationswechsel heißt, Verantwortlichkeiten auf die jüngere Generation zu übertragen. Meist bleibt es nicht dabei: Es muss auch der Eigentumswechsel mit den damit verbundenen Herausforderungen bewältigt werden. Egal, ob Familienbetrieb oder landwirtschaftlicher Betrieb in der Rechtsform einer juristischen Person – ein Eigentumswechsel ist immer eine wirtschaftlich, steuerrechtlich und juristisch hoch komplexe Aufgabe, die den Beteiligten auch mental viel abverlangt.
Vor diesen Problemen können landwirtschaftliche Betriebe stehen:
- Ein erfolgreicher Betrieb hat Vermögenswerte geschaffen, die ihm aber nicht bewusst sind.
- Landwirtschaftliche Kapitalgesellschaften unterliegen nicht den (steuerlichen) Privilegien des landwirtschaftlichen Erbrechts.
- Ein Ansatz für den Generationswechsel fehlt.
- Die Einkünfte der vergangenen 20 Jahre und die Altersvorsorgeaussichten sind ungenügend.
- Ungenügende wirtschaftliche Ergebnisse und eine fehlende Motivation bei Management und Belegschaft behindern die Ausgestaltung der Zukunft.
- Die Nachfolgegeneration in Familie und Betrieb verfügt über zu wenig Eigenkapital und Finanzierungsmöglichkeiten.
- Die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zur Übertragung sind völlig unzureichend.
- Die Interessen der unternehmerischen Gesellschafter kollidieren mit denen der Gesellschafter im Ruhestand oder mit Minderheitsbeteiligung.
- Bei ca. 5 bis 15% der Unternehmen ist derzeit ein familien- bzw. gesellschafterbedingter Generationswechsel realistisch. Der weitaus größere Anteil der Unternehmen wird ohne Entwicklung einer Strategie keine „interne“ Lösung im Generationswechsel umsetzen können.
Wertermittlung
Um umfassend beraten zu können, ermitteln wir zunächst gemeinsam mit der Geschäftsführung den tatsächlichen Wert des Unternehmens. Wenn alle Daten vorliegen, können wir dies in zwei Beratungstagen realisieren. Dabei geht es auch um Themen wie z.B. Pflichtteils- und Abfindungsansprüche, Verkehrswert und die für den Mandanten passende Form der Betriebs- oder Teilbetriebsübertragung.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
- Bewertung des Unternehmens und des Vermögensstatus
- Due Diligence, also Prüfung der betrieblichen Unterlagen hinsichtlich der besonderen Anforderungen bei Förderungen und Auflagen der öffentlichen Hand (z.B. der BVVG) sowie Prüfung der Landpachtverträge und der betrieblichen Altersvorsorge
- Analyse der Entwicklungsperspektiven des Unternehmens
- Prüfung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen
- Moderation zwischen den Eigentümern und/oder Interessengruppen
- Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratern für Agrarrecht und Steuern
- Zusammenarbeit mit Banken
- Zusammenarbeit bzw. Akquisition von externen Investoren (sofern gewünscht)