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Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete – Förderung von Beratungsleistungen in Thüringen 2022/23

Beratungsleistungen können angeboten werden zu:

  • Fachlos 1 – CC, GLÖZ: Beratung zu Cross-Compliance/Konditionalität und Einhaltung der Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
  • Fachlos 3 – Ausgewählte ELER-Maßnahmen: Beratung zu Investitionsförderung im Landwirtschaftsbetrieb (ILU-Anträge), Verarbeitung/Vermarktung sowie Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten (Diversifizierung); Beratung zu KULAP und ökologischer/biologischer Landbau sowie zur Zusammenarbeit
  • Fachlos 4 – Tierwohl, Tiergerechtigkeit und gesundheitliche Aspekte der Tierhaltung: indikatorenbezogene Beurteilung des Tierwohls, verfahrenstechnologische Beratung, Bewertung Tiergerechtigkeit und Tiergesundheit
  • Fachlos 7 – Wirtschaftlichkeit und Ökologie: Beratung im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen der Landwirtschaftsbetriebe
  • Fachlos 10 – Beratung zur Schafhaltung (einschließlich Ziegenhaltung): Beratung zu Produktionstechnik, Wirtschaft und gesetzlichen Vorschriften in der Schafhaltung
  • Fachlos 16 – Nachhaltiges Nährstoffmanagement – Nährstoffeinsatz: Anwendung von Software zur Düngerbedarfsermittlung, operativer Verfahren zur Düngung in der Vegetationsperiode, schlagbezogene Prognosen der Zielerträge
  • Fachlos 17 – Nachhaltiges Nährstoffmanagement – Einsatzes organischer Dünger: Beratung zum Einsatz und der optimalen Verwertung von Wirtschaftsdüngern sowie zur Lagerstättenoptimierung

Die Beratung wird durch die EU unterstützt und kann im Rahmen der im Ausschreibungsverfahren zugeteilten Dienstleistungsverträge bis zu einer Höhe von 1.500 Euro netto je Beratungsauftrag kostenneutral angeboten werden (Stand: Februar 2022).

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Frank Wesenberg (Regionalbüro Thüringen)
Telefon: +49 36601 902941
E-Mail: f.wesenberg@iakleipzig.de

16.02.2022
Inland