Cross-Compliance
Cross-Compliance (CC) beinhaltet die Verpflichtung der Empfänger von Direktzahlungen zur Einhaltung bestimmter Standards (EU und national). Die CC-Vorschriften wurden in den Jahren 2005 bis 2007 in drei Etappen eingeführt und umfassten ursprünglich insgesamt 19 Richtlinien. Von diesen sind heute noch 15 Richtlinien CC-relevant.
Verstöße gegen die Einhaltung der CC werden mit Abzügen bei den EU-Direktzahlungen und den Agrarumweltprogrammen der Länder sanktioniert.
Die Höhe der Sanktion hängt ab von:
- der Häufigkeit (Anzahl der Verstöße)
- der Dauer (einmalig oder Wiederholung)
- dem Ausmaß (Fahrlässigkeit oder Vorsatz)
- der Schwere (Auswirkung des Verstoßes)
Die IAK Agrar Consulting GmbH ist annerkannter CC-Berater und berät auf der Grundlage eines geprüften CC-Managementsystems:
- allgemeine Beratung und Schulung zu den CC-Richtlinien und aktuellen Entwicklungen
- "Betriebs-Checks" zur Überprüfung der Einhaltung der CC inklusive Ergebnisprotokoll und Maßnahmeplan
- Erstellung betriebsindividueller Checklisten zur regelmäßigen Eigenprüfung
- Erstellung einer kontrollfähigen Eigennachweisführung
- Prüfung von Sanktionsbescheiden und Unterstützung bei der Erstellung von Widersprüchen
Mediathek
Vorortkontrolle in Landwirtschaftsbetrieben
PDF:
27.05.2024
Autor:
Constanze Nehls
Betriebsplanung, Controlling und Risikomanagement
Cross-Compliance
Kontrolle ernst nehmen!
PDF:
17.09.2012
Autor:
Dr. Frank Wesenberg
Quelle:
Bauernzeitung 38/2012
Cross-Compliance